Ehre, wem Ehre gebührt….

Die Debatte um die Ehrensoldzahlung an Christian Wulff scheint sich langsam dem Ende zuzuneigen. Das Bundespräsidialamt hat entschieden, dass sein Rücktritt aus politischen Gründen erfolgt sei und er somit einen Anspruch auf den vollen Ehrensold habe.
Nun ist es aber an der Zeit die Diskussion der vergangenen Wochen Revue passieren zu lassen und die vorgebrachten Argumente zu analysieren. Im Großen und Ganzen werden von den Gegnern der Ehrensoldzahlung drei Vorwürfe vorgebracht:

• Der Rücktritt sein aus persönlichen und nicht aus politischen Gründen erfolgt, die Voraussetzung für die Zahlung sei damit nicht gegeben.

• Der Bundespräsident sei noch zu jung, um jetzt schon nach seinen vorzeitigen Rücktritt die volle Ehrensoldzahlung zu erhalten.

• Es gehöre sich nicht, jemandem einen Ehrensold zu zahlen, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Dienstvergehen ermittelt.

Zu den drei Punkten gibt es Folgendes festzustellen:

• Das Problem der Abgrenzung von politischen und persönlichen Gründen ist nicht neu. Christian Wulff ist nicht der erste Bundespräsident der zurückgetreten ist. Schon beim Rücktritt von Horst Köhler spielten diese unbestimmten Rechtsbegriffe eine Rolle und hätten vom Gesetzgeber ausgefüllt werden können, ja sogar müssen.

• Die Frage zum Altern von Christian Wulff kommt auch nicht überraschend. Ob jetzt, nach der ersten Amtszeit oder nach einer eventuellen zweiten Amtszeit, Christian Wulff wäre immer weit von der „normalen Pensionsgrenze“ entfernt gewesen. Jeder Wahlmann in der Bundesversammlung hätte vor der Wahl nur einen Blick in den Lebenslauf des Kandidaten werfen müssen, um dies zu erkennen. Die Höhe und der Auszahlungszeitpunkt des Ehrensoldes waren sogar von Christian Wulff selbst noch vor seiner Wahl thematisiert worden. Auch hier wäre eine gesetzliche Anpassung einfach gewesen.

• Der dritte Punkt jedoch ist neu und konnte nicht vorausgesehen werden. Auch hier ist eine gesetzliche Anpassung dringend notwendig. Eine Angeleichung an das Beamtenrecht könnte helfen.

Man mag es als ungerecht oder tragisch empfinden, dass der Ehrensold gezahlt wird, für die gespielte Empörung mancher Politiker in den Talkshows ist allerdings kein Platz. Bevor man diesen Selbstdarstellern kostbare Sendezeit opfert, sollte der Talkmaster fragen, weshalb der Studiogast und dessen Fraktion vor der Wahl von Christian Wulff keine Gesetzesänderung in den Bundestag eingebracht haben. Zwei der oben genannten drei Punkte waren bereits vor der Wahl Christian Wulffs bekannt und Widerstände gegen eine Anpassung des Gesetzes hätte es wohl nicht gegeben, da diese dem Wähler nicht zu vermitteln gewesen wäre. Wenn die Politiker im Vorfeld ihren Job gemacht hätten, müssten sie im Nachhinein nicht so viel über die daraus resultierenden Missstände lamentieren.

Ach, ja bevor ich es vergesse…ich denke nicht, dass bisher ein Änderungsantrag zum Besoldungsgesetz eingegangen ist. Was passiert also, wenn Gauck aus „politischen Gründen“ zurücktreten wird?