Nach dem Elterngeld nun also die Zuschussrente. Es scheint, als seien einige Politiker geradezu prädestiniert, das Füllhorn der staatlichen Vorsorge über dem Wahlvolk auszuleeren. Dabei wäre es aber ungerecht, zu behaupten, dass durch diese Wohltaten nicht gewisse Ungerechtigkeiten aus dem Weg geräumt werden könnten, aber wie schon so oft, ist auch hier der Weg in die Hölle mit guten Vorsätzen gepflastert.
Es stimmt, dass viele Arbeitnehmer, und darunter besonders viele Frauen, später einmal von einer Rente leben müssen, die auf Hartz-IV-Niveau aufgestockt werden muss. Das ist bedauerlich, hängt aber damit zusammen, dass während des Erwerbslebens nur kleine Rentenbeiträge entrichtet worden sind. Die Einzahlungen während des Erwerbslebens (Rentenbeiträge) stehen mit den Auszahlungen am Ende des Erwerbslebens (Renten) in einem direkten Zusammenhang. Alles andere wäre den übrigen Beitragszahlern gegenüber ungerecht. Obschon dieses System schon in der Vergangenheit aufgeweicht worden ist, sollte es nicht noch weiter in diese Richtung gehen.
Politisch gewollte Neu- oder Umverteilungen sollten von allen Bürgern über Steuern und nicht nur von den beitragspflichtigen Arbeitnehmern über die Sozialkassen geleistet werden. Man kann sich streiten, ob es “fair” ist, dass ein Rentner am Ende seines Erwerbslebens eine Rente unter Hartz-IV-Niveau erhält, eine Umverteilung innerhalb der Rentenkasse von Mehr- zu Geringverdienern ist damit aber nicht gerechtfertigt.